Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist ein amtlicher Nachweis, dass ein Haushalt berechtigt ist, eine geförderte Sozialwohnung zu beziehen. Er wird von der zuständigen Stelle ausgestellt, in Köln von der Stadt, und bestätigt, dass die Einkommensvoraussetzungen des Wohnungsbindungsrechts erfüllt sind. Ohne diesen Nachweis ist eine Bewerbung auf eine Sozialwohnung nicht möglich.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Der WBS ist kein Mietvertrag. Er belegt eine persönliche Berechtigung, die sich auf den künftigen Haushalt bezieht.

Rechtsgrundlagen

Die Berechtigung stützt sich auf zwei Bundesgesetze. Das Wohnungsbindungsgesetz regelt, dass geförderte Wohnungen an Einkommensgrenzen gebunden sind. Das Wohnraumförderungsgesetz regelt die Förderung. Nordrhein-Westfalen hat davon Gebrauch gemacht.

EbeneRegelungWirkung auf den WBS
BundWohnungsbindungsgesetzGrundlage für die Bindung geförderter Wohnungen an Einkommensgrenzen
BundWohnraumförderungsgesetzErlaubt den Ländern abweichende Einkommensgrenzen
Land Nordrhein-WestfalenEigene Einkommensgrenzen seit 1. Januar 2025Maßstab für die Prüfung in Nordrhein-Westfalen
Stadt KölnAusstellung des Kölner WBSGilt in ganz Nordrhein-Westfalen, nicht in anderen Bundesländern

Bindung an Einkommensgrenzen

Geförderte Wohnungen dürfen nur an Haushalte vergeben werden, deren Einkommen innerhalb der jeweiligen Grenze liegt. Der WBS dient als Nachweis, dass diese Prüfung für den Haushalt bereits erfolgt ist. Die Bindung betrifft den Haushalt insgesamt, nicht eine einzelne Person. Ein Haushalt mit mehreren Personen wird deshalb anders geprüft als eine alleinstehende Person.

A-Schein und B-Schein

Der Kölner WBS wird als A-Schein oder als B-Schein ausgestellt. Beide Varianten sind amtliche Nachweise nach demselben Rechtsrahmen. Die vorliegenden Quellen belegen jedoch nur, dass es diese zwei Varianten gibt, nicht die Kriterien, nach denen sie unterschieden werden. Deshalb wird hier keine Abgrenzung nach Einkommen oder Wohnungsart angegeben. Welche Variante für den eigenen Haushalt vorgesehen ist, klärt die Stadt Köln.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Wer hat Anspruch auf einen WBS?

Die Prüfung richtet sich nach dem Haushalt im Sinne des WBS. Geprüft wird der künftige Haushalt, also alle Personen, die zusammen in die Wohnung ziehen. Maßgeblich ist damit nicht der aktuelle Wohnsitz, sondern die gemeinsame Einzugsabsicht. Wer derzeit woanders gemeldet ist, aber mit dem Antragsteller einziehen wird, gehört zum Haushalt und wird mitgeprüft. Vor dem Antrag sollten deshalb alle künftigen Mitbewohner erfasst werden, auch Partnerinnen, Partner und Kinder.

Die Staatsangehörigkeit wirkt sich aus, wenn der Antragsteller kein EU-Staatsangehöriger ist. Nach Angaben der Stadt Köln (Stand 2026) braucht ein Nicht-EU-Staatsangehöriger einen Aufenthalts- oder Niederlassungstitel, der ab Antragstellung mindestens zwölf Monate gültig ist. Entscheidend ist also das Ablaufdatum des Titels am Tag der Antragstellung, nicht das Datum der Bewilligung.

FallEinordnung bei der Prüfung
Nicht-EU-Staatsangehöriger, Titel gilt ab Antragsdatum mindestens zwölf MonateAnforderung an den Aufenthaltstitel erfüllt
Nicht-EU-Staatsangehöriger, Titel gilt ab Antragsdatum weniger als zwölf MonateAnforderung nicht erfüllt, Verlängerung vor dem Antrag klären
Person ohne gemeinsamen Wohnsitz, die mit einziehen sollZählt zum künftigen Haushalt und wird mitgeprüft

Ob sich die Staatsangehörigkeit einzelner Haushaltsmitglieder bei gemischten Haushalten anders auswirkt, lässt sich aus den verfügbaren Angaben nicht sicher ableiten.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Für den Wohnberechtigungsschein in Köln werden der Antrag, eine Einkommenserklärung und Einkommensnachweise für die letzten zwölf Monate benötigt. Die Nachweispflicht gilt für jedes Haushaltsmitglied, nicht nur für die antragstellende Person.

Die Einkommensnachweise müssen auch bereits feststehende künftige Einkommensänderungen abbilden. Ändert sich das Einkommen also absehbar, muss die Änderung belegt werden, bevor der Antrag eingereicht wird.

UnterlageAnforderung
AntragVollständig ausgefüllt einreichen
EinkommenserklärungFür den gesamten künftigen Haushalt
EinkommensnachweiseDie letzten zwölf Monate, aller Haushaltsmitglieder
Nachweise künftiger ÄnderungenFür bereits feststehende Einkommensänderungen
Personalausweis oder ReisepassGültig
Aufenthalts- oder NiederlassungstitelNur bei Nicht-EU-Staatsangehörigen, mindestens zwölf Monate ab Antragstellung gültig
MietkündigungNur je nach Einzelfall

Je nach zuständiger Stelle können weitere Belege verlangt werden, etwa Personenstandsurkunden, eine Partnerschaftserklärung oder Nachweise zu Behinderung, Schwangerschaft oder Unterhalt. Die Anforderungen sollten vor der Einreichung bei der Stelle erfragt werden, bei der der Antrag gestellt wird.

Wo und wie stelle ich den Antrag?

Zuständig für den Wohnberechtigungsschein (WBS) in Köln ist die Wohnungsbehörde der Stadt Köln. Dort wird der Antrag eingereicht und geprüft. Wer im Antrag Personen weglässt, die später mit einziehen, reicht keinen vollständigen Antrag ein.

Ablauf der Antragstellung

SchrittInhalt
1. EinreichungDer Antrag wird bei der Wohnungsbehörde der Stadt Köln gestellt, zusammen mit den erforderlichen Unterlagen.
2. PrüfungDie Behörde prüft Antrag und Unterlagen, insbesondere die Einkommensangaben des künftigen Haushalts.
3. NachforderungFehlt ein Nachweis oder wird er im Einzelfall zusätzlich benötigt, fordert die Behörde ihn an.
4. BearbeitungDie Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern.
5. EntscheidungNach abschließender Bearbeitung ergeht die Bewilligung oder die Ablehnung.

Nachforderung fehlender Unterlagen

Die Behörde kann Nachweise anfordern, wenn der Einzelfall es erfordert. Welche Belege zusätzlich nötig sind, hängt von der persönlichen Situation des Haushalts ab. Jede Nachforderung verzögert die Entscheidung entsprechend. Der Ablauf verkürzt sich, wenn der Antrag von Beginn an mit allen benötigten Unterlagen eingereicht wird.

Wo und wie stelle ich den Antrag?

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen?

In Nordrhein-Westfalen gelten seit dem 1. Januar 2025 feste Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein: 23.540 € für eine Person und 28.350 € für zwei Personen. Für jede weitere Person und jedes Kind erhöht sich der Grenzbetrag um einen festen Zuschlag.

PositionNRW seit 01.01.2025Bundesweiter Grundwert
1 Person23.540 €12.000 €
2 Personen28.350 €18.000 €
Jede weitere Person+6.530 €+4.100 €
Jedes Kind+860 €+500 €

NRW-Werte: Stadt Köln, 2026. Grundwerte: betanet (gemeinnützige betapharm-Stiftung), Stand 2026-07-17.

Beispielrechnung nach den NRW-Werten: zwei Erwachsene mit einem Kind ergeben 28.350 € + 860 € = 29.210 €.

Abweichung vom Bundesgrundwert

Das Wohnraumförderungsgesetz erlaubt den Ländern, eigene Einkommensgrenzen festzulegen. Die bundesweiten Grundwerte sind deshalb nicht die in NRW geltenden Grenzen; für NRW zählen die oben genannten Werte.

Abzüge und Freibeträge

Vom Einkommen sind Abzüge möglich. Die Stadt Köln nennt als Beispiel Abzüge für Steuern und Pflichtbeiträge von bis zu 34 %. Für Haushalte mit einer schwerbehinderten Person gibt es zusätzlich Freibeträge. Deren konkrete Höhe klärt man im Einzelfall bei der zuständigen Stelle.

Was kostet der WBS und wie lange gilt er?

Der Kölner Wohnberechtigungsschein kostet je nach Ausstellungsart unterschiedlich viel. Die Gebühren gelten für die Stadt Köln (Stand: 2026).

VorgangGebühr
A-Schein7,50 €
B-Schein20 €
Ablehnung eines Antrags7,50 €

Die Gebühr wird nicht bei der Antragstellung fällig, sondern erst nach abschließender Bearbeitung des Antrags. Wer einen Antrag stellt, zahlt also erst, wenn die Stadt die Prüfung beendet hat. Die Gebühr fällt in jedem Fall an: Auch bei einer Ablehnung des Antrags werden 7,50 € erhoben.

Der Schein ist zwölf Monate gültig. Die Frist beginnt mit der Bewilligung. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Schein für mehrere Wohnungsbewerbungen genutzt werden, soweit die Voraussetzungen für die jeweilige Wohnung erfüllt sind. Nach Ablauf der zwölf Monate ist ein neuer Antrag erforderlich.

Bekomme ich damit automatisch eine Sozialwohnung?

Nein. Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine Voraussetzung für die Bewerbung auf eine Sozialwohnung, aber keine Wohnungszusage. Er bestätigt, dass der künftige Haushalt berechtigt ist, sich um eine geförderte Wohnung zu bewerben. Welche Wohnung frei wird, wann das geschieht und wer den Zuschlag erhält, entscheidet das jeweilige Angebot.

AussageStand
WBS ist Bewerbungsvoraussetzungja
Anspruch auf eine bestimmte Wohnungnein

Bewerbung bei Vermietern mit gebundenen Wohnungen

Wohnungen mit Belegungsbindung schreiben die jeweiligen Vermieter aus. Der Schein wird mit der Bewerbung vorgelegt. Ohne gültigen WBS wird man für diese Angebote nicht berücksichtigt. Praktisch heißt das:

  • Ausschreibungen gezielt auf den Hinweis zur Bindung prüfen.
  • Die Anforderungen des jeweiligen Vermieters vor der Bewerbung lesen.
  • Den Schein mit der Bewerbung einreichen, sobald er vorliegt.

Wartezeit: abhängig von Angebot und Nachfrage

Wie lange es bis zu einer Zusage dauert, hängt von zwei Faktoren ab: wie viele geförderte Wohnungen frei werden und wie viele Haushalte sich gleichzeitig bewerben. Eine feste Dauer lässt sich daraus nicht ableiten. Wer den Schein hat, sollte deshalb laufend Angebote suchen und sich auf passende Wohnungen bewerben, statt auf eine Rückmeldung zu warten.

Häufig gestellte Fragen

Welche Unterlagen brauche ich für den Wohnberechtigungsschein in Köln?

Benötigt werden der Antrag, eine Einkommenserklärung und Einkommensnachweise für die letzten zwölf Monate, auch für bereits feststehende künftige Änderungen. Nicht-EU-Staatsangehörige legen zusätzlich Pass und einen Aufenthalts- oder Niederlassungstitel vor, der ab Antragstellung mindestens zwölf Monate gültig ist.

Wie lange ist der Kölner WBS gültig und wo gilt er?

Der Kölner WBS ist zwölf Monate gültig. Er gilt im gesamten Bundesland Nordrhein-Westfalen, nicht jedoch in anderen Bundesländern.

Was kostet der Wohnberechtigungsschein in Köln?

Der A-Schein kostet 7,50 €, der B-Schein 20 €, und eine Ablehnung des Antrags wird mit 7,50 € berechnet. Die Gebühr wird erst nach der abschließenden Bearbeitung fällig.