Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat in der Regel ein alleinerziehender Elternteil, dessen Kind in seinem Haushalt lebt und dessen anderer Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Der Antrag wird beim Jugendamt des Wohnbezirks gestellt, in Berlin-Mitte beim Familienservicebüro.
Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
Die Prüfung umfasst drei Punkte: Haushalt, Unterhaltsausfall und die zuständige Stelle.
| Voraussetzung | Prüfpunkt | Hinweis |
|---|---|---|
| Haushalt | Das Kind lebt tatsächlich im Haushalt des antragstellenden Elternteils. | Entscheidend ist der tatsächliche Wohnort des Kindes. |
| Unterhaltsausfall | Der andere Elternteil zahlt keinen oder zu wenig Unterhalt. | Der Anspruch besteht nur insoweit, wie tatsächlich kein oder zu wenig Unterhalt eingeht. |
| Zuständigkeit | Der Antrag wird beim Jugendamt des Wohnbezirks gestellt. | Berlin-Mitte: Familienservicebüro; Online-Antrag über das Service-Portal Berlin (Bezirksamt Mitte von Berlin, 2026). |
Haushalt des betreuenden Elternteils
Der betreuende Elternteil ist die Person, bei der das Kind wohnt und die den Alltag des Kindes organisiert. Der Anspruch setzt voraus, dass das Kind überwiegend in diesem Haushalt lebt. Bei einem geteilten Aufenthalt ist daher zu klären, bei welchem Elternteil das Kind tatsächlich wohnt.
Unterhaltsausfall
Der Kern des Anspruchs ist der Unterhaltsausfall. Gemeint sind Fälle, in denen der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht oder nur teilweise nachkommt. Zahlt er vollständig, besteht kein Anspruch auf die Leistung.
Zuständigkeit nach Wohnbezirk
Zuständig ist das Jugendamt des Wohnbezirks, in dem der antragstellende Elternteil wohnt. Eine Antragstellung bei einer anderen Stelle ist nicht der vorgesehene Weg. Die Zuständigkeit richtet sich also nach dem Wohnsitz des Antragstellenden, nicht nach dem Wohnort des anderen Elternteils.

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
Der monatliche Betrag richtet sich nach der Altersstufe des Kindes. Die Landeshauptstadt München nennt für Leistungen ab 1. Januar 2025 drei Sätze, die mit dem Alter steigen.
| Altersstufe | Monatlicher Betrag München (ab 1.1.2025) | Jahressumme (Monatsbetrag × 12) |
|---|---|---|
| 0–5 Jahre | 227 € | 2.724 € |
| 6–11 Jahre | 299 € | 3.588 € |
| 12–17 Jahre | 394 € | 4.728 € |
Die Jahressumme ist nur eine Rechnung aus dem Monatssatz und kein gesonderter Anspruch.
Zur Kindergeld-Anrechnung: Die Faktenbasis enthält keine Regel und keinen Betrag dazu, wie das Kindergeld auf den Zahlbetrag angerechnet wird. Maßgeblich ist der Bescheid der zuständigen Stelle, der den konkreten Zahlbetrag ausweist. Maßgeblich ist der Bescheid der zuständigen Stelle, der den konkreten Zahlbetrag ausweist.
Welche Unterlagen brauchen Alleinerziehende?
Laut Bezirksamt Mitte von Berlin (Stand 2026) gehören zu den typischen Unterlagen die Geburtsurkunde des Kindes sowie ein Ausweis oder Reisepass. Die Quelle nennt diese beiden Dokumente ohne Altersangabe. Dazu kommen Nachweise zum Familienstand und zum Sorgerecht, die sich nach der jeweiligen Lebenslage richten, sowie Einkommens- und Schulnachweise, die erst ab einem bestimmten Kindesalter verlangt werden.
Familienstand, Sorgerecht und Unterhaltstitel
Die Quelle nennt folgende Nachweise zur familiären Situation:
- Nachweis der Trennung oder Scheidung
- Sorgerechtsnachweise
- Vaterschaftsanerkennung
- vorhandene Unterhaltstitel
- Nachweis der Steuerklasse
Welche davon zutreffen, hängt vom Einzelfall ab. Wer geschieden ist, legt andere Belege vor als eine Person, deren Kind nie mit dem anderen Elternteil zusammengelebt hat. Vor dem Termin lohnt es sich, die Lebenssituation mit der Liste abzugleichen und nur die Zeilen zu bearbeiten, die tatsächlich zutreffen.
Einkommens- und Schulnachweise nach Kindesalter
Die Altersgrenzen sind ab 12 Jahren der Einkommensnachweis und ab 15 Jahren die Schulbescheinigung oder der Ausbildungsvertrag. Die Quelle nennt zusätzlich einen Jobcenter-Bescheid, sofern ein solcher vorhanden ist.
| Kindesalter | Zusätzlich verlangte Unterlage | Quelle |
|---|---|---|
| Ohne Altersgrenze genannt | Geburtsurkunde, Ausweis oder Reisepass | Bezirksamt Mitte, 2026 |
| Ab 12 Jahren | Einkommensnachweis | Bezirksamt Mitte, 2026 |
| Ab 15 Jahren | Schulbescheinigung oder Ausbildungsvertrag | Bezirksamt Mitte, 2026 |
| Falls vorhanden | Jobcenter-Bescheid | Bezirksamt Mitte, 2026 |
Die Quelle beschreibt nicht, welche Angaben der Einkommensnachweis im Detail enthalten muss. Wer ein Kind im Alter von 12 bis 14 Jahren betreut, sollte daher bei der zuständigen Stelle nachfragen, in welcher Form das Einkommen belegt werden soll.
Antrag stellen: online oder auf Papier
In Berlin-Mitte übernimmt das Familienservicebüro die Bearbeitung.
Zusätzlich ist der Antrag online über das Service-Portal Berlin möglich. Die Quelle sagt nicht, ob bei der Online-Einreichung zusätzlich ein unterschriebenes Original nötig ist. Wer online einreicht, sollte im Portal den Antrag vollständig ausfüllen und die Angaben vor dem Absenden prüfen.
| Antragsweg | Zuständige Stelle | Besonderheit |
|---|---|---|
| Papierantrag | Jugendamt des Wohnbezirks (in Berlin-Mitte: Familienservicebüro) | Formular handschriftlich im Original unterschreiben |
| Online-Antrag | Service-Portal Berlin | – |
Handschriftliche Originalunterschrift: Die Antragsformulare müssen im Original handschriftlich unterschrieben sein. Die Quelle verlangt die handschriftliche Unterschrift im Original.
Die Quelle nennt keine Angabe dazu, ob bei einer Online-Einreichung zusätzlich ein unterschriebenes Original nachgereicht werden muss. Diese Frage klärt man am besten direkt beim zuständigen Jugendamt, bevor man den Antrag abschickt.
Ablauf in zwei Schritten:
- Antrag online im Service-Portal Berlin ausfüllen oder das Papierformular beschaffen.
- Beim Papierantrag das Formular im Original handschriftlich unterschreiben und bei der zuständigen Stelle abgeben oder senden. Beim Online-Antrag vor dem Absenden beim Jugendamt klären, ob zusätzlich ein unterschriebenes Original nötig ist.
Quelle: Bezirksamt Mitte von Berlin, Stand 2026.

Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitung eines Antrags auf Unterhaltsvorschuss dauert in München derzeit etwa drei Monate. Diese Angabe stammt von der Landeshauptstadt München (Stand 2025). Für andere Städte nennt die Fiche keine Bearbeitungsdauer.
Die Quelle nennt nur eine ungefähre Bearbeitungsdauer. Je vollständiger die Unterlagen beim Jugendamt eingehen, desto weniger Rückfragen entstehen. Zum genauen Fristbeginn beim zuständigen Jugendamt nachfragen.
Die Antragstellung ist kostenlos (Landeshauptstadt München, 2025). Die Wartezeit ist damit die einzige zeitliche Größe, die man im Blick behalten muss.
| Schritt | Inhalt | Zeitbezug |
|---|---|---|
| Antragstellung | Kostenlos | Keine Gebühr |
| Eingang vollständiger Unterlagen | Startpunkt der Bearbeitung | Beginn der Frist |
| Bearbeitung in München | Entscheidung der Behörde | Etwa drei Monate |
Die Dreimonatsangabe ist mit „derzeit“ versehen. Sie beschreibt den Stand 2025 und kann sich ändern. Für die Planung heißt das: In München ist laut Landeshauptstadt München (Stand 2025) mit etwa drei Monaten Wartezeit zu rechnen. Für Berlin ist keine Bearbeitungsdauer belegt. Ein fester Auszahlungstermin lässt sich aus den Quellen nicht ableiten. Ein fester Auszahlungstermin lässt sich aus der Fiche nicht ableiten, nur der ungefähre Zeitraum.
Rückwirkung und Dauer der Zahlung
Unterhaltsvorschuss wird nicht unbegrenzt rückwirkend gewährt. Nach den Angaben der Landeshauptstadt München (Stand 2025) können Leistungen höchstens einen Monat vor dem laufenden Kalendermonat rückwirkend beantragt werden. Der Antrag bestimmt also, ab welchem Monat die Zahlung beginnt, und Monate, die weiter zurückliegen, sind in der Regel nicht mehr abrufbar.
Für die Planung lässt sich der früheste Zahlungsbeginn aus dem Antragsmonat ableiten:
| Antragsmonat | Frühestmöglicher rückwirkender Beginn |
|---|---|
| Oktober 2026 | September 2026 |
| November 2026 | Oktober 2026 |
| Dezember 2026 | November 2026 |
Die Regel ist ein Höchstwert. Wer früher einen Antrag stellt, sichert den Zeitraum ab, die Rückwirkung wird jedoch nicht über den Vormonat hinaus ausgedehnt.
Das Ende des Anspruchs ist ebenfalls begrenzt. Unterhaltsvorschuss wird längstens bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Ein Anspruch über diesen Zeitpunkt hinaus besteht nicht, auch wenn der Unterhalt weiterhin ausbleibt.
Sonderfall Bürgergeld und Kinder ab 12
Ab dem zwölften Lebensjahr des Kindes knüpft der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss an zusätzliche Bedingungen, die für jüngere Kinder nicht gelten. Laut Landeshauptstadt München (Stand 2025) muss eine von drei Alternativen erfüllt sein. Die Prüfung betrifft den betreuenden Elternteil, nicht das Kind.
| Alternative | Voraussetzung |
|---|---|
| 1. Kein Bürgergeld-Bezug | Der betreuende Elternteil bezieht kein SGB-II-Bürgergeld. |
| 2. Mindesteinkommen | Der betreuende Elternteil verdient mindestens 600 € brutto im Monat. |
| 3. Vermeidung der Bedürftigkeit | Der Unterhaltsvorschuss verhindert, dass der Elternteil bedürftig wird. |
Erste Alternative: kein Bürgergeld-Bezug
Wer kein Bürgergeld nach SGB II erhält, erfüllt nach der Quelle diese Alternative. Welche Nachweise das Jugendamt im Einzelfall verlangt, klärt es selbst. Ist dagegen Bürgergeld-Bezug gegeben, entfällt diese Alternative, und die Prüfung geht zur zweiten oder dritten Alternative über.
Zweite Alternative: Bruttoeinkommen
Maßgeblich ist das 600 € brutto im Monat, nicht der Nettobetrag auf dem Konto. Die Schwelle gilt als Mindestwert: Liegt das Bruttoeinkommen darunter, ist diese Alternative nicht erfüllt.
Dritte Alternative: Vermeidung der Bedürftigkeit
Bezieht der Elternteil Bürgergeld und erreicht er die 600-Euro-Grenze nicht, bleibt die Frage, ob der Unterhaltsvorschuss die Bedürftigkeit vermeidet. Diese Alternative prüft also, ob die Zahlung selbst den Bezug von Bürgergeld überflüssig macht. Die Fiche nennt dazu keine weiteren Rechenschritte oder Grenzwerte.
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag auf Unterhaltsvorschuss?
Verlangt werden unter anderem die Geburtsurkunde des Kindes, ein Ausweisdokument, Nachweise zur Steuerklasse sowie zur Trennung oder Scheidung, Sorgerechtsnachweise und vorhandene Unterhaltstitel. Ab 12 Jahren kommt ein Einkommensnachweis hinzu, ab 15 Jahren eine Schulbescheinigung oder ein Ausbildungsvertrag, und ein Jobcenter-Bescheid ist beizulegen, falls vorhanden.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Für München nennt die Landeshauptstadt München (Stand 2025) eine Bearbeitungsdauer von etwa drei Monaten. Für Berlin-Mitte ist keine Dauer belegt, und zum Beginn der Frist macht die Quelle keine Angabe. Ein fester Auszahlungstermin lässt sich daraus nicht ableiten.
Wie weit zurück kann ich den Unterhaltsvorschuss beantragen?
Laut Landeshauptstadt München (Stand 2025) kann die Leistung höchstens einen Rückwirkungszeitraum von einem Monat vor dem laufenden Kalendermonat geltend gemacht werden. Gezahlt wird längstens bis zum 18. Geburtstag des Kindes.