Was ist der Freistellungsauftrag und was bringt er?

Der Freistellungsauftrag ist eine Erklärung gegenüber dem Kreditinstitut. Er ersetzt keinen Steuerbescheid, sondern steuert den Steuerabzug direkt an der Quelle. Man erteilt ihn in der Regel auf dem Formular der eigenen Bank.

Grundprinzip: Solange die im Kalenderjahr anfallenden Kapitalerträge unter der Freistellungshöhe liegen, behält die Bank keine Kapitalertragsteuer ein. Der Solidaritätszuschlag entfällt in diesem Umfang ebenfalls, weil er an die Kapitalertragsteuer anknüpft.

Betroffene Erträge sind:

  • Zinsen auf Bankkonten
  • Dividenden aus Aktien
  • Fondsausschüttungen
  • Kursgewinne, die bei einem Verkauf realisiert werden

Alle Ertragsarten zählen gemeinsam gegen den Freibetrag. Ein Kursgewinn verbraucht also denselben Freibetrag wie Zinsen oder Dividenden desselben Jahres.

Übersteigen die Erträge die Freistellungshöhe, behält die Bank für den Mehrbetrag die Abgeltungsteuer ein. Ohne Freistellungsauftrag entfällt die Freistellung vollständig, sodass die Bank auch bei kleinen Erträgen Steuer abzieht.

Alternative ohne Auftrag: Bei sehr niedrigem Gesamteinkommen kommt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung in Betracht (siehe unten).

Was ist der Freistellungsauftrag und was bringt er?

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?

Die Angaben stammen von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen (Stand 2026).

PersonenstatusBis 31.12.2022Seit 1.1.2023
Einzelperson801 €1.000 €
Zusammenveranlagte Ehegatten oder Lebenspartner1.602 €2.000 €

Der Betrag wurde zum 1.1.2023 angehoben. Für die Einrichtung eines Freistellungsauftrags zählt deshalb nur der neue Wert. Bestehende Freistellungsaufträge wurden zu diesem Datum automatisch um 24,844 % erhöht. Rechnerisch entspricht dies dem Sprung von 801 auf 1.000 Euro, bei Paaren von 1.602 auf 2.000 Euro.

Die Erhöhung gilt also für Aufträge, die bereits vor 2023 bestanden. Wer 2026 einen neuen Auftrag stellt, trägt den aktuellen Höchstbetrag ein, der sich aus der Person bzw. dem Paarstatus ergibt.

Wie richte ich den Freistellungsauftrag bei der Bank ein?

Der Freistellungsauftrag wird bei der Bank oder Sparkasse gestellt, bei der die Kapitalerträge anfallen. In der Regel verwendet man dafür das Formular des Instituts. Ob der Antrag zusätzlich auf anderem Weg, etwa über das Online-Banking, möglich ist, hängt vom jeweiligen Institut ab und sollte vorab bei der Bank erfragt werden.

Beim Ausfüllen sind vor allem diese Angaben entscheidend:

Feld im FormularWas einzutragen ist
AntragDer Freistellungsauftrag auf dem Formular der Bank oder Sparkasse, unterschrieben oder über den vorgesehenen Weg eingereicht
BetragDer gewünschte Betrag für genau diese Bank. Er ist nur der Teil, den dieses Institut freistellen soll
Steuer-IdentifikationsnummerDie Steuer-Identifikationsnummer des Kontoinhabers, die im Auftrag anzugeben ist

Wie teile ich den Betrag auf mehrere Banken auf?

Der Sparer-Pauschbetrag lässt sich auf mehrere Institute verteilen, indem man bei jeder Bank einen eigenen Freistellungsauftrag stellt. Die Grenze gilt dabei für die Summe aller Aufträge und nicht für jeden einzelnen Auftrag.

Die Rechnung erfolgt also über alle Konten zusammen. Ein Beispiel mit zwei Instituten:

InstitutBetrag des FreistellungsauftragsSumme nach diesem Auftrag
Bank A600 €600 €
Bank B400 €1.000 €

Die Summe entspricht hier genau dem Höchstbetrag für Einzelpersonen.

Wird die Grenze überschritten, etwa durch einen zusätzlichen Auftrag von 200 € bei Bank C, ergeben sich insgesamt 1.200 €. Ein zusätzlicher Auftrag von 200 € bei Bank C wäre unzulässig, denn die Summe aller Aufträge (hier 1.200 €) darf den Höchstbetrag von 1.000 € nicht übersteigen. Der Pauschbetrag steht insgesamt nur einmal zur Verfügung. Werden Erträge über den Höchstbetrag hinaus freigestellt, müssen sie nachversteuert werden. Bei Fragen im Einzelfall hilft das Finanzamt.

Für die Verteilung hat sich folgendes Vorgehen bewährt:

  • Alle bestehenden Aufträge mit Institut und Betrag notieren.
  • Die Summe bilden und vom Höchstbetrag abziehen. Der Rest ist der verfügbare Betrag.
  • Nur den verfügbaren Rest einem weiteren Institut zuweisen.
  • Nach jeder Änderung der Aufträge die Gesamtsumme neu prüfen.

Wie teile ich den Betrag auf mehrere Banken auf?

Bis wann muss der Auftrag vorliegen?

Banken und Sparkassen nehmen Freistellungsaufträge in der Regel bis zum letzten Bankarbeitstag des laufenden Kalenderjahres an. Die Frist bezieht sich also auf das Kalenderjahr, in dem der Auftrag wirken soll. Für Zinsen und Erträge des Jahres 2026 ist somit der Stichtag im Dezember 2026 maßgeblich, nicht ein Termin im Folgejahr.

Abweichende Stichtage einzelner Banken

Der letzte Bankarbeitstag ist eine Regelfrist, keine für alle Institute verbindliche Grenze. Manche Banken setzen frühere Stichtage, die dann für Kundinnen und Kunden gelten. Diese Termine werden nicht einheitlich veröffentlicht, daher lässt sich aus der Regelfrist allein nicht ableiten, bis wann die eigene Bank den Auftrag noch annimmt.

  • Regelfrist: letzter Bankarbeitstag des laufenden Kalenderjahres
  • Abweichung: frühere Stichtage bei einzelnen Banken möglich
  • Maßgeblich: der Termin, den die jeweilige Bank nennt

Vorgehen zur Fristprüfung

  1. Bei der eigenen Bank oder Sparkasse den Annahmeschluss für Freistellungsaufträge erfragen, etwa über die Website, die Filiale oder den Kundenservice.
  2. Das Bankformular rechtzeitig vor diesem Termin ausfüllen und einreichen.
  3. Den Eingang bestätigen lassen oder die Einreichung dokumentieren.

Wann reicht eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung?

Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung ersetzt den Freistellungsauftrag in dem Fall, in dem das Gesamteinkommen den Grundfreibetrag nicht übersteigt. Dann beantragt man die Bescheinigung beim Finanzamt und legt sie der Bank vor. Die Bank berücksichtigt sie anstelle eines Freistellungsauftrags, ein eigener Freistellungsauftrag mit Pauschbetrag ist in diesem Fall nicht nötig.

Der Ablauf besteht aus drei Schritten:

  1. Antrag: Die Bescheinigung wird beim zuständigen Finanzamt beantragt.
  2. Prüfung und Ausstellung: Das Finanzamt prüft den Antrag und stellt die Nichtveranlagungs-Bescheinigung aus, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
  3. Vorlage: Die Bescheinigung wird bei der Bank eingereicht.

Die Bescheinigung gilt in der Regel drei Jahre. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss eine neue Bescheinigung vorliegen, damit die Bank weiterhin ohne Freistellungsauftrag arbeiten kann. Die Bescheinigung betrifft das Gesamteinkommen insgesamt. Wer nur einzelne Bankkonten absichern möchte, muss deshalb prüfen, ob die Bescheinigung für seine Situation die passende Lösung ist oder ob der Freistellungsauftrag bei mehreren Banken besser passt.

Quelle: Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen, 2026.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken verteilen?

Ja. Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (für zusammenveranlagte Ehegatten oder Lebenspartner 2.000 €) lässt sich auf mehrere Institute aufteilen. Die Summe aller erteilten Aufträge darf diesen Höchstbetrag nicht überschreiten.

Was passiert, wenn meine Erträge den Freibetrag übersteigen?

Für den Teil oberhalb der Freistellungshöhe behält die Bank die Abgeltungsteuer ein, der Betrag innerhalb des Freibetrags bleibt davon ausgenommen. Da die Erträge über das gesamte Kalenderjahr zusammengerechnet werden, steht ein Mehrbetrag oft erst am Jahresende fest.

Bis wann muss der Freistellungsauftrag bei der Bank eingereicht sein?

Die meisten Banken nehmen Aufträge bis zum letzten Bankarbeitstag des laufenden Kalenderjahres an. Einzelne Institute setzen frühere Stichtage, deshalb lohnt es sich, die Frist bei der eigenen Bank zu erfragen und den Freistellungsauftrag rechtzeitig einzureichen.